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Muss der Hinweis auf konkrete Fluchtwege und Sammelplätze bezogen auf den jeweiligen Arbeitsbereich persönlich erfolgen?

weisen wir hin.Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), § 6 „Unterweisung der Beschäftigten", und der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), wie z. B. die ASR A2.2, ASR A2.3 und ASR A4.3, sind zu beachten.Dem Abschnitt 11 „Unterweisung und Übung zur Evakuierung" der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge" ist Folgendes zu entnehmen:„(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten ...

Stand: 28.03.2024

Dialog: 43915