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Darf ich Unterweisungen auch digital unterschreiben lassen?

wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt"Nähere Erläuterungen zur elektronischen Form finden sich in § 126 a BGB. Dort heißt es:"(1) Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen.(2 ...

Stand: 28.04.2025

Dialog: 26845