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Wer ist für den Arbeitsschutz von Fremdfirmen verantwortlich, die Tätigkeiten auf dem Werksgelände ausüben?

müssen auf die möglichen Gefährdungen beim Kunden (-Arbeitsplatz) vor Aufnahme der Tätigkeit abgestimmt sein. Ausführliche HInweise zu Absturzsicherungen erhalten Sie in der DGUV Regel 201-054 "Dach-, Zimmer- und Holzbauarbeiten".Beim Einsatz von Fremdfirmen obliegen die Arbeitsschutzpflichten nicht nur dem Auftragnehmer, sondern auch dem Auftraggeber. Grundlage ist hier neben dem Arbeitsschutzgesetz die DGUV Vorschrift ...

Stand: 16.05.2023

Dialog: 6265