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Ist der Bauherr für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes bei den von ihm beschäftigten Firmen verantwortlich?

Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht liegt die Verantwortung für den Arbeitsschutz beim Arbeitgeber. Jeder Arbeitgeber trägt somit für seine Beschäftigten die grundsätzliche Verantwortung für die Erfüllung der sich aus dem Arbeitszeitgesetz - ArbZG ergebenden Anforderungen.Bei Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber, was auf Baustellen häufig anzutreffen ist, sind die Arbeitgeber verpflichtet ...

Stand: 12.06.2012

Dialog: 11387