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Darf ein Mitarbeiter, der als Ausbilder für Staplerfahrer bereits beauftragt ist, auch Bediener für Hochregalstaplern unterweisen?

Wie Sie schon richtiger Weise erkannt haben, ist die Fachkunde des Ausbilders der Ausschlag gebende Punkt. Wenn der schon bestellte Ausbilder für Staplerfahrer nicht über die notwendigen Kenntnisse und über ausreichende Berufserfahrung im Umgang mit Hochregalstapler besitzt, dann darf er diese Staplerfahrer auch nicht ausbilden! In der BGG 925 „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförder ...

Stand: 22.05.2013

Dialog: 18579