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Was müssen wir beachten, wenn betriebsfremde Personen (Spediteure etc.) mit unseren Staplern fahren?

des Produkts nicht einem neuen Inverkehrbringen. Zur Verwendung eines gebrauchten Produktes durch den Arbeitgeber siehe LL A 5.1 Fall 2."Grundsätzlich ist somit die Nutzung Ihrer Stapler durch betriebsfremde Personen zulässig. Die genauen Modalitäten zur Nutzung der Stapler durch die betriebsfremden Personen sind in der U D27.07 "Informationen zur Arbeitssicherheit - Betriebsfremde Flurförderzeuge" der BGHW ...

Stand: 08.10.2019

Dialog: 2959