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Wie werden bei der Berechnung der zu bestellenden Ersthelfer die im Haus tätigen Beamten berücksichtigt?

Durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind der staatliche Bereich und der gewerbliche Bereich gleichgestellt worden. Nach § 2 des ArbSchG sind Beschäftigte im Sinne des Gesetzes neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter.Nach § 10 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Anzahl an Ersthelfern zu bestellen, die in einem angemessenen ...

Stand: 26.06.2023

Dialog: 19418