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Habe ich als Fachkraft für Arbeitssicherheit während Mutterschutz und Elternzeit noch Pflichten oder Verantwortlichkeiten im Betrieb?

einer sicherheitsstechnischen Betreuung daran ausrichten kann.Da die Bestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit durch die Mutterschutzfristen und die Elternzeit nicht aufgehoben wird, ist nach Rückkehr an den Arbeitsplatz auch keine erneute Bestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit nötig.Auf die Informationen des "Leitfadens zum Mutterschutz" und der Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit" weisen ...

Stand: 19.10.2021

Dialog: 8104