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Muss bei der Betreuung durch einen arbeitsmedizinischen Dienst ein ausgebildeter Arzt die Unternehmen persönlich besuchen/die Begehungen begleiten, oder kann das auch ein wie auch immer ausgebildeter Fachmensch (!!) sein, der dann einem Arzt berichtet?

- oder Einstellungsuntersuchungen sind keine arbeitsmedizinische Vorsorge im Sinne des ASiG.In Hinblick auf die Beschäftigten wird den Betriebsärzten eine auf arbeitsschutzgerechtes Verhalten hinwirkende und belehrende Funktion zugeschrieben.Zu beachten ist, dass die Aufzählung der Aufgaben nach ASiG nicht abschließend ist. Weitere Aufgaben können sich nach Art des Betriebes und insbesondere vor dem Hintergrund ...

Stand: 30.07.2020

Dialog: 43196