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Kann der Arbeitgeber der Fachkraft für Arbeitssicherheit die Unterweisung der Beschäftigten übertragen?

(s. auch Beschluss des VGH Mannheim vom 11.3.2010 – Az. 15 S 1773/08).Die Durchführung der Unterweisung ist nicht die Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit, sondern des Arbeitgebers.In der LV 64 "Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes" ist unter der Nummer 2.2.10 Frage zu § 6 ASiG – Aufgaben von Fachkräften für Arbeitssicherheit u. a. nachzulesen:"In Hinblick ...

Stand: 03.04.2025

Dialog: 26402