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Ersetzt die Videokamera an Kommunalenfahrzeugen (z.B Kehrmaschine, Abfallsammelfahrzeug) den nach StVO geforderten Einweiser??

oder zurücksetzen, wenn sichergestellt ist, dass Versicherte nicht gefährdet werden; kann dies nicht sichergestellt werden, hat er sich durch einen Einweiser einweisen zu lassen." Aus der skizzierten Rechtslage ergeben sich folgende Konsequenzen: Wir sind nicht befugt, die verkehrsrechtlichen Vorschriften auszulegen und können diesbezüglich keine verbindliche Auskunft erteilen. Zur Verwendung von Kamera-Monitor ...

Stand: 30.09.2021

Dialog: 1023