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Welche Schutzmaßnahmen müssen vorhanden sein, wenn ein Lokführer den Steuerstand seiner Torfbahn im Fahrbetrieb verlässt?

auf der Seite aufhalten, auf der der seitliche Sicherheitsabstand über der Standfläche nicht vorhanden ist. (3) Versicherte, die am Rangieren beteiligt sind, oder Versicherte, die Arbeiten während der Fahrbewegung durchführen müssen, dürfen  -  auf Endtritten, Endbühnen, unbeladenen oder beladenen Ladeflächen von Schienenfahrzeugen (soweit deren Ladung nicht verrutschen kann) mitfahren ...

Stand: 09.04.2017

Dialog: 5550