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Muss der Aufstieg auf Baumaschinen, z.B. Bagger, mit einem Geländer mit 1 m Höhe als Absturzsicherung werden, oder reicht hier ein Handlauf mit der vorgeschriebenen Höhe von 80 bis 90 cm?

Plattformen und Trägergeräte der DGUV Information 201-029 ist unter A. Plattform u. a. folgendes nachzulesen:"...ein umlaufendes,mindestens 1,00 m hohes Geländer mit Handlauf, Zwischenholm und Fußleiste, das eine den Einsatzbedingungen angepasste Festigkeit aufweist; Geländer siehe Abschnitt 10 der DIN EN ISO 2...."Hinweis:Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird von der DGUV angeboten. ...

Stand: 11.12.2018

Dialog: 42528