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Muss der Aufstieg auf Baumaschinen, z.B. Bagger, mit einem Geländer mit 1 m Höhe als Absturzsicherung werden, oder reicht hier ein Handlauf mit der vorgeschriebenen Höhe von 80 bis 90 cm?

2121 "Gefährdung von Personen durch Absturz - Allgemeine Anforderungen".Neben den staatlichen Vorschriften sind auch die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften einzuhalten, hier insbesondere die DGUV Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" Kapitel 2.12 und die DGUV Information 201-029 "Handlungsanleitung für Auswahl und Betrieb von Arbeitsplattformen an Hydraulikbaggern und Ladern".Im Anhang 1 ...

Stand: 11.12.2018

Dialog: 42528