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Gibt es eine rechtliche Vorgabe zur Benutzung von mobilen Navigationsgeräten in Dienstwagen?

im Fahrzeug werden. "Solche Halterungen gelten in der Regel nicht als Einbau, sondern als Ladung", sagt Michael Bretschneider-Hagemes, IFA-Experte für mobile Kommunikation. Sie benötigten damit keine Zulassung zum Einsatz im Straßenverkehr, und Hersteller seien nicht verpflichtet, Crash-Tests durchzuführen. Bretschneider-Hagemes: "Verwenden Sie nur geprüfte und nachweislich crashsichere Halterungen." So ...

Stand: 12.12.2019

Dialog: 27299