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Müssen beim Einsatz von Fahrzeugen für den Winterdienst/Reinigungsarbeiten zusätzliche Sicherungsmaßnahmen getroffen werden, wenn die Beleuchtung verdeckt ist?

Ein Fahrzeug, dass ein Arbeitnehmer im Winterdienst verwendet, ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für dieses Fahrzeug gelten hinsichtlich der Beschaffenheit, Ausrüstung und Prüfung grundsätzlich die verkehrsrechtlichen Vorschriften. Nach § 38 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt für gelbes Rundumlicht folgendes: Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. ...

Stand: 03.01.2018

Dialog: 2937