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Müssen beim Einsatz von Fahrzeugen für den Winterdienst/Reinigungsarbeiten zusätzliche Sicherungsmaßnahmen getroffen werden, wenn die Beleuchtung verdeckt ist?

: Kraftfahrzeuge, die im Straßendienst auf Schnellverkehrsstraßen oder Straßen mit starkem Verkehr eingesetzt werden, sind mit Rundumleuchten auszurüsten. Nähere Erläuterungen dazu bietet das Regelwerk der Unfallversicherungsträger nicht. Es liegt daher im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen, ob und wie die Fahrzeuge mit Rundumlicht ...

Stand: 03.01.2018

Dialog: 2937