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Muss der Aufstieg auf Baumaschinen, z.B. Bagger, mit einem Geländer mit 1 m Höhe als Absturzsicherung werden, oder reicht hier ein Handlauf mit der vorgeschriebenen Höhe von 80 bis 90 cm?

Eine pauschale Aussage ist uns vom Schreibtisch aus leider nicht möglich. Zunächst einmal handelt es sich bei dem beschriebenen Fahrzeug um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hier ist insbesondere die Nummer 1 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" des Anhang 1 zu beachten. Nach Numm ...

Stand: 11.12.2018

Dialog: 42528