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Müssen in gewerblich genutzten Fahrzeugen Feuerlöscher mitgeführt werden?

durch Privatpersonen besteht in der Regel ebenfalls keine Mitführpflicht von Feuerlöschern (Unterabschnitt 1.1.3.1 a) ADR)).Auch bei Beförderungen, die von Betrieben in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden -Unterabschnitt 1.1.3.1 c ADR-, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen ...

Stand: 26.01.2023

Dialog: 12776