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Müssen in gewerblich genutzten Fahrzeugen Feuerlöscher mitgeführt werden?

einem tragbaren Feuerlöschgerät für die Brandklassen A, B und C mit einem Mindestfassungsvermögen von 2 kg Pulver (oder einem entsprechenden Fassungsvermögen für ein anderes geeignetes Löschmittel) ausgerüstet sein." Zur Kleinmengenregelung beim Transport gefährlicher Güter sind die DGUV Information 213-012 "Gefahrgutbeförderung in PKW und in Kleintransportern" oder der BG Bau - Transport von Gefahrgütern ...

Stand: 26.01.2023

Dialog: 12776