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Gibt es einen Bestandsschutz für intakte Drahtglasscheiben in Schulen?

Verpflichtung besteht aber grundsätzlich nicht."Die Frage nach dem "Bestandsschutz" beantwortet sich aus § 29 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 81 "Schulen":"Einrichtungen nach Absatz 1 (=> bereits errichtete Schulen bzw. Schulen, mit deren Errichtung bereits begonnen wurde) müssen entsprechend dieser Unfallverhütungsvorschrift geändert werden, sofern1. sie wesentlich erweitert oder umgebaut werden,2. die Nutzung ...

Stand: 25.09.2024

Dialog: 20260