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Sind in einer Kita nur die Unfälle der Beschäftigten zu untersuchen oder auch die der Kinder?

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat recht.Gemäß § 8 Abs. 1 des Siebten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VII) sind Arbeitsunfälle Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach den §§ 2,3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit.Da Kinder gemäß § 2 Ziffer 8. a) SGB VII während des Besuchs von Tageseinrichtungen kraft Gesetzes versichert sind, ist ein Unfall eines Kindes während ...

Stand: 02.12.2018

Dialog: 27970