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Gibt es einen Bestandsschutz für intakte Drahtglasscheiben in Schulen?

der Einrichtungen wesentlich geändert wird,3. konkrete schulische Unfallschwerpunkte eine Gefahr für Leben oder Gesundheit der Schülerinnen und Schüler darstellen."Aufgrund der vorhergehenden Aussagen sehen wir den dritten Punkt bei Drahtglas als erfüllt an.Wegen grundsätzlich vermeidbarer Risiken denken wir zudem nicht, dass in diesem Fall Bestandsschutz geltend gemacht werden kann.Ggf. sollte aber bezüglich ...

Stand: 25.09.2024

Dialog: 20260