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Müssen studentische Arbeitsplätze den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften entsprechen?

(4) der BetrSichV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Beschäftigte nur die Arbeitsmittel verwenden, die er ihnen zur Verfügung gestellt hat oder deren Verwendung er ihnen ausdrücklich gestattet hat. Weiterhin hat der Arbeitgeber gemäß § 4 (4) BetrSichV dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel, für die in § 14 und im Abschnitt 3 dieser Verordnung Prüfungen vorgeschrieben sind, nur verwendet ...

Stand: 25.09.2015

Dialog: 23721