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Müssen studentische Arbeitsplätze den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften entsprechen?

Schutzmaßnahme könnte darin bestehen, dass man den Studierenden für die Nutzung ihrer privaten Geräte besonders gesicherte Stromversorgungen (z. B. mittels RCD oder Differenzstromüberwachung des speisenden Netzes) zur Verfügung stellt oder andernfalls dafür Sorge trägt, dass solche Geräte innerhalb der Hochschule nur über ihren Akku betrieben werden. In Bezug auf die Anwendung der DGUV Vorschrift 4 (die DGUV ...

Stand: 25.09.2015

Dialog: 23721