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Bin ich verpflichtet bei mobilen Schweissarbeitsplätzen entsprechende Feuerlöscheinrichtungen vorzuhalten?

Grundsätzlich müssen Arbeitsstätten ja nach Abmessung, Art der Nutzung, Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien und der größtmöglichen Anzahl der anwesenden Personen mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen ausgestattet sein. Ob im Einzelfall bestimmte Löschmittel bei den Schweißarbeitsplätzen vorgehalten werden sollen, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurte ...

Stand: 21.06.2016

Dialog: 16217