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Spricht aus Ihrer Sicht etwas gegen die Vorhaltung eines zusätzlichen Schaumlöschers im Kompressorraum?

Die grundsätzlichen an die Bereitstellung von Feuerlöschern zu stellenden Anforderungen, sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.2 - Maßnahmen gegen Brände  beschrieben.  Feuerlöscher müssen u.a. für ihren Einsatzzweck geeignet sein. Schaumlöscher eignen sich für feste, glutbildende sowie flüssige oder flüssig werdende Stoffe. Für gasförmige Stoffe, auch unter Druck ...

Stand: 12.08.2015

Dialog: 8672