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Muss eine Brandabschnittstrennung zwischen zwei nebeneinander liegenden Räumen vorhanden sein, die zum Spritzlackieren und Trocken dienen?

-A) sein, z.B. aus Beton. Nicht geeignet sind Böden aus Holz oder auf Bitumenbasis oder Böden mit brennbarem Belag (z.B. Kunststoffplatten). Diese können jedoch durch Aufbringen von nichtbrennbaren Baustoffen nachgerüstet werden. – Wände und Decken müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen (Baustoffklasse DIN 4102-A) sein, z.B. aus Ziegel, Beton. Stahlfachwerk muss mit nichtbrennbaren Baustoffen ausgefüllt ...

Stand: 11.09.2015

Dialog: 13628