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Müssen Feuerlöscher/Erste-Hilfe Kästen mit einem "Brandschutz-Zeichen" bzw. "Erste Hilfe-Zeichen" gekennzeichnet werden?

FeuerlöscherJa, die Standorte sind zu kennzeichnen. Eine Kennzeichnung nur im Flucht- und Rettungsplan ist nicht ausreichend.Unter der Nummer 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter Absatz 2 nachzulesen, dass nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein müssen.Konkretisiert werden die Anforderun ...

Stand: 12.02.2021

Dialog: 43473

In welcher Höhe sollten Piktogramme für Feuerlöscher angebracht werden ?

des Zeichens in einer Höhe von 1,7 m bis 2,0 m angebracht werden. ..."Auf die DGUV Information 205-001 - Betrieblicher Brandschutz in der Praxis weisen wir hin. ...

Stand: 06.03.2024

Dialog: 42793

Bitte informieren Sie mich über die Berechnung von Löschmitteleinheiten für Laborbereiche.

der Zeichen: statt F04 „Feuerlöschgerät“ nunmehr F003 „Löschschlauch“, F005 „Feuerlöscher“ und F007 „Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung“).Die BGR 133 ist inzwischen zurückgezogen wurden. Weitere Vorgaben hat der Gesetzgeber nicht erlassen. Sollten die in der TRGS 526 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sein, hat die Berechnung der Löschmitteleinheiten nach dem Punkt 5.2 der ASR A2.2 zu erfolgen. ...

Stand: 20.10.2014

Dialog: 22121