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Kann ein ausgebildeter Brandschutzbeauftragter die Beschäftigten im Umgang mit dem Feuerlöscher schulen oder braucht man hierfür eine Zusatzqualifikation?

Ja, ein ausgebildeter Brandschutzbeauftragte kann die Beschäftigten im Umgang mit dem Feuerlöscher schulenUnter der Nummer 3 der DGUV Information 205-003 "Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten" ist nachzulesen, dass das Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z. B.in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen ...

Stand: 07.01.2020

Dialog: 42956