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Gibt es eine Pflicht zur Durchführung von Brandschauen und Brandschutzübungen?

1. BrandverhütungsschauenDie Durchführung von Brandverhütungsschauen ist geregelt in § 26 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG). Nach dieser Vorschrift muss die Gemeinde eine Brandverhütungsschau (in der Regel wahrgenommen durch die Feuerwehr) durchführen, wenn - Gebäude und Einrichtungen in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet ...

Stand: 08.11.2023

Dialog: 1295

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