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Wer ist für den Brandschutz in Bürogebäuden, Industriegebäuden und Versammlungsstätten verantwortlich?

und die Organisation des Brandschutzes (Unterweisung, Benennung Evakuierungshelfer, etc.) im Betrieb.Bezüglich des Bauordnungsrechts und der dazu erlassenen Sonderbauverordnung (z.B. für Versammlungsstätten) ist derjenige, der die Baugenehmigung in Anspruch nimmt, verantwortlich für die Umsetzung der dort genannten Pflichten. Dies ist im Regelfall der Besitzer bzw. Eigentümer. Fragen hinsichtlich der Bauordnung ...

Stand: 17.01.2019

Dialog: 10459