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Gibt es eine Umsetzungsfrist zur ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"? D.h. muss ich meine bestehende Berechnung der Löschmittel neu durchführen?

A2.2 – 5.2.3 Abs.1, 3. Spiegelstrich) •     die Aufstellbedingungen gemäß ASR A2.2 – 5.2.3 Die reinen Löschmitteleinheiten (LE) können also nicht über einen ausreichenden Brandschutz Aufschluss geben. Näheres muss die erforderliche Gefährdungsbeurteilung regeln! In der neuen ASR A2.2 ist von Grundausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöschern die Rede. Hierzu zählen nur Feuerlöscher ab ...

Stand: 18.09.2015

Dialog: 21941