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Müssen die Kosten für eine attestierte ergonomische Büroausstattung vom Arbeitgeber getragen werden?

und Behandlungsmethoden bewerten zu können und andererseits den konkreten Arbeitsplatz und Tätigkeit des Betroffenen kennt und bewerten kann. Der Betriebsarzt wird in seiner Bewertung zu einer Empfehlung hinsichtlich der Belastung und der zu treffenden Schutzmaßnahmen kommen und dem Arbeitgeber geeignete Lösungsmöglichkeiten vorschlagen. Der Arbeitgeber muss eine Ablehnung dieser Maßnahme schriftlich begründen ...

Stand: 20.09.2024

Dialog: 12306