Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Ist es zumutbar, dass ein Mitarbeiter zur Entnahme von Teilen aus einem Behälter 23,5 cm hoch steigen muss?

Es gibt unseres Wissens nach keine einschlägige Vorschrift, die einen Höhenunterschied vom Fußboden bis zur Unterkante eines Behälters begrenzt. Die Fläche, auf der die Beschäftigten stehen, um in den Behälter greifen zu können, ist jedoch Teil eines Verkehrswegs, der die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) erfüllen muss. Gemäß Nummer 1.8 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV ...

Stand: 20.09.2018

Dialog: 27395