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Liegen gesicherte arbeitswissenschaftliche und brandschutztechnische Erkenntnisse bezüglich elektrischer Zigaretten vor?

sich der Arbeitgeber vom Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen. Eine Verbrennung mit offenem Feuer findet bei den uns bekannten Verfahren von E-Zigaretten nicht statt. Allerdings sind E-Zigaretten mit Erhitzerfunktion in explosionsgefährdeten Bereichen als potentielle Zündquelle zu bewerten und ist der Gebrauch dieser E-Zigaretten in explosionsgefährdeten Bereichen ...

Stand: 15.03.2017

Dialog: 15134