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Darf der Arbeitgeber das Rauchen in Räumen, in denen schon immer geraucht wurde, verbieten?

GG - einzubeziehen. 2. Es ist offenkundig, daß Tabakrauch bei Nichtrauchern zu Belästigungen wie tränenden Augen, Kopfschmerzen oder Beeinträchtigung der Konzentrationsfähigkeit führen kann. Es ist daher weder unsachlich noch willkürlich, wenn in einem Raum, in dem ständig mit dem Besuch dritter Personen zu rechnen ist, das Rauchen untersagt wird. Wir empfehlen gegenüber dem Betriebsrat anzuregen ...

Stand: 28.09.2015

Dialog: 1855