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Verbietet der § 5 ArbStättV die Beschäftigung von Rauchern und Nichtrauchern in einem Büroraum?

zu ergreifen, unabhängig davon, ob sich Nichtraucher durch rauchende Kollegen belästigt fühlen. Durch die allgemein gehaltene Formulierung in der ArbStättV soll es dem Arbeitgeber in Ausübung seiner Fürsorgepflicht für die von ihm Beschäftigten und in Abstimmung mit dem Betriebsrat, dem Betriebsarzt und der Sicherheitsfachkraft bzw. unmittelbar betroffenen Beschäftigten überlassen bleiben, welche ...

Stand: 29.09.2015

Dialog: 2408