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Ist der Nichtraucherschutz erfüllt, wenn die Nichtraucher schriftlich bestätigen, dass sie Räume, die auch von Rauchern genutzt werden, freiwillig nutzen?

zu werden, wenn gegen den Nichtraucherschutz im Betrieb verstoßen wird.Da es sich bei der Arbeitsstättenverordnung um öffentliches Recht handelt, müssen die dort festgelegten Regelungen zum Schutze der Beschäftigten auch dann beachtet werden, wenn Beschäftigte auf einzelne Regelungen freiwillig verzichten würden. D. h. eine freiwillige Vereinbarung der nichtrauchenden Beschäftigten mit dem Arbeitgeber zur Tolerierung ...

Stand: 29.08.2019

Dialog: 9640