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Wie ist der Nichtraucherschutz in einer Justizvollzugsanstalt geregelt?

Anstaltsbereich abgegrenzten Lebensbereich des Inhaftierten darstellt. In Absatz 5 wird aber klargestellt, dass durch diese Ausnahme von dem grundsätzlichen Rauchverbot, der Schutz der anderen sich in der Einrichtung aufhaltenden Personen (inkl. der Beschäftigten) gewährleistet sein muss. Hierfür trägt die Leiterin/ der Leiter der Einrichtung die Verantwortung.Wir empfehlen grundsätzlich die Leitung ...

Stand: 27.03.2024

Dialog: 6278