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Wie ist der Nichtraucherschutz in einer Justizvollzugsanstalt geregelt?

von Beschäftigten nicht ab, können sich diese an die zuständige Behörde (in Nordrhein-Westfalen die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) wenden. Hierdurch dürfen dem Beschäftigten keine Nachteile entstehen. Bei Beamtinnen und Beamte gelten die entsprechenden dienstrechtlichen Regelungen. ...

Stand: 27.03.2024

Dialog: 6278