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Belastungen eines Nichtrauchers im ambulanten Pflegedienst durch rauchende Pflegende und Allergie durch Katzen in Wohnungen der zu Pflegenden

auch nicht die Schutzbestimmungen für Nichtraucher der Arbeitsstättenverordnung. Es liegt auch kein Umgang mit Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vor und somit greift auch nicht das Gefahrstoffrecht.Eine für die Tätigkeit im ambulanten Pflegedienst wesentliche Schutzvorschrift ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Das Arbeitsschutzgesetz betont die Verantwortung des Arbeitgebers, die erforderlichen ...

Stand: 14.12.2023

Dialog: 1131