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Verbietet der § 5 ArbStättV die Beschäftigung von Rauchern und Nichtrauchern in einem Büroraum?

: Der nichtrauchende Beschäftigte möchte nicht geschützt werden bzw. weiterhin den Raum mit dem rauchenden Kollegen teilen. Kann der Nichtraucher seinen Arbeitgeber von dessen Schutzverpflichtung explizit entbinden und somit quasi zum "aktiven Passivraucher" werden? Antwort: Der Nichtraucher kann den Arbeitgeber nicht von seinen Fürsorgepflichten, die ihm durch Rechtsverordnungen vorgegeben sind, entbinden ...

Stand: 29.09.2015

Dialog: 2408