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In welchem Umfang hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen für nichtrauchende Beschäftigte in Altenheimen zu treffen?

, solange sich Beschäftigte des Heims in diesen Räumen aufhalten. Unabhängig von der konkreten Regelung wäre aber der Heimbetreiber für den Nichtraucherschutz in allen Räumen verantwortlich. Handelt es sich dagegen um ein Heim, z. B. betreutes Wohnen, in dem die Heimbewohner die Räume, in denen sie wohnen, über einen Mietvertrag anmieten, dann sind die jeweiligen Heimbewohner für ihre eigenen Räume ...

Stand: 28.09.2015

Dialog: 2452