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Was müssen wir beachten, wenn wir in unseren Fertigungsbereichen ein generelles Rauchverbot aussprechen möchten (kein Betriebsrat)?

in denen das Rauchen zukünftig untersagt ist, und über Hilfemöglichkeiten zur Raucherentwöhnung informiert werden. Dies kann durch eine Betriebsversammlung und/oder durch Aushänge und Ankündigungen im Firmennetz erfolgen. Die Bereiche, in denen ein Rauchverbot besteht, sollten ausreichend mit dem Zeichen - P001 "Rauchen Verboten" gemäß der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ...

Stand: 29.09.2015

Dialog: 6561