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Verbietet der § 5 ArbStättV die Beschäftigung von Rauchern und Nichtrauchern in einem Büroraum?

, das Recht zu rauchen darf nicht zu Lasten der Nichtraucher gehen. Außer einem Rauchverbot können auch organisatorische, raumbezogene Maßnahmen (Arbeitsplätze von Rauchern und Nichtrauchern trennen, Rauchpausen, Rauchzonen) und lüftungstechnische Maßnahmen (durch gezielte Luftführung wird der Tabakrauch verdünnt und schnell abgeführt) zum Schutz der Nichtraucher in Betracht gezogen werden. Frage ...

Stand: 29.09.2015

Dialog: 2408