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Belastungen eines Nichtrauchers im ambulanten Pflegedienst durch starke Raucher und Allergie durch Katzen in Wohnungen der zu Pflegenden

Der beschriebene Sachverhalt ist aus hiesiger Sicht keine Frage der Prioritätensetzung zwischen Gesundheitsschutz des Beschäftigten und der Intimsphäre eines pflegebedürftigen Menschen.Aus Sicht des Arbeitsschutzes ist zunächst einmal festzustellen, dass ein Arbeitsplatz im ambulanten Pflegedienst nicht im Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) liegt. Somit greifen auch nicht die ...

Stand: 18.06.2025

Dialog: 1131