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Wie können wir der Verpflichtung zum Nichtraucherschutz gerecht werden, wenn die Beeinträchtigungen von den Mitarbeitern der Mitmieter ausgehen?

Nach § 5 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit seine Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Das bedeutet, aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht besteht hier eine Arbeitgeberpflicht den Nichtraucherschutz zu gewährleisten. Die ArbStättV gibt dem Arbeitgeber ...

Stand: 29.09.2015

Dialog: 6226