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Ist der Nichtraucherschutz erfüllt, wenn die Nichtraucher schriftlich bestätigen, dass sie Räume, die auch von Rauchern genutzt werden, freiwillig nutzen?

des Passivrauchens ist nicht möglich.Sofern im Betrieb einzelne Raucherräume eingerichtet sind, bleibt es den nichtrauchenden Beschäftigten natürlich freigestellt, diese aufzusuchen oder nicht. Im Ergebnis muss sichergestellt werden, dass zu den Bereichen, zu denen die nichtrauchenden Beschäftigte Zutritt haben (z. B. Arbeitsraum, Arbeitsplatz, Besprechungsräume, Verkehrswege wie Treppenraum und Flur, Pausen ...

Stand: 29.08.2019

Dialog: 9640