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Wie können wir Reinigungskräfte schützen, die sogenannte "Raucherräume" reinigen, in denen Suchtpatienten rund um die Uhr rauchen?

Entscheidung über die erforderlichen Maßnahmen hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu treffen. Als Bestandteil der v. g. Beurteilung der Arbeitsbedingungen hat der Arbeitgeber festzustellen, ob die Beschäftigten bei ihren Tätigkeiten u. a. auch Gefahrstoffen ausgesetzt sind. Diese Beurteilung ist auch die Basis für eine befriedigende ...

Stand: 18.02.2020

Dialog: 43052